Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Die im VOP organisierten Kliniken betreiben spezialisierte Zentren. In diesen Zentren werden sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen durchgeführt. Ambulante Behandlungen werden in unseren Kliniken für alle Patienten angeboten. Privatpatienten und gesetzlich Versicherte Patienten von Krankenkassen mit denen ein Integrierter Versorgungsvertrag besteht, haben ausserdem die Möglichkeit der stationären Behandlung.
Der VOP hat einen hohen Qualitätsanspruch. Mitglieder des VOP müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, so z. B. die Konzessionierung als Krankenanstalt nach § 30 GewO und ein umfangreiches Qualitätsmanagement.
Sind Sie an einer Behandlung in einer unserer Mitgliedskliniken interessiert und suchen Sie eine Klinik in Ihrer Nähe, dann geben Sie in das freie Feld auf der rechten Seite die erste Stelle Ihrer Postleitzahl ein.


