Der VOP Verband erhebt für seine Mitglieder die folgenden Gebühren:
Aufnahmegebühr 500,00 € Fälligkeit bei Aufnahme
Mitgliedsbeitrag jährlich 1.500,00 € Fälligkeit jährlich Januar im voraus
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben und zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Verbandes können zusätzliche Umlagen erhoben werden.
Höhe und Fälligkeit der Aufnahmebeiträge, der Mitgliedsbeiträge und der Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Umlagen können bis zur doppelten Höhe des Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden.
Bei Austritt oder Ausschluß aus dem Verband ist eine Rückzahlung geleisteter Mitgliedsbeiträge nicht möglich.
Der Vorstand